Heizungsgesetz-Urteil: Bundestag bleibt beim Tempo flexibel
Veröffentlicht: Donnerstag, 23.07.2026 12:24
Höchstes deutsches Gericht
Karlsruhe/Berlin (dpa) - Wie schnell der Bundestag über Gesetze berät und sie verabschiedet, ist weitgehend ihm selbst überlassen. «Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits», sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht, Ann-Katrin Kaufhold. Konkret ging es um das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Regierung. (Az. 2 BvE 4/23)
Die Richterinnen und Richter verwarfen die Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann, der sich gegen das aus seiner Sicht überhastete Gesetzgebungsverfahren vor drei Jahren an Karlsruhe gewandt hatte. Das höchste deutsche Gericht stellte nun aber fest, allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer ließen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen.
Heilmann reagierte enttäuscht, aber nicht überrascht: «Der Beschleunigung der Gesetzgebungsverfahren wird jetzt keine Bremse mehr eingezogen.» Es gebe parteiübergreifend Kritik an zu schnellen Verfahren, sagte er nach der Verkündung. Politisch gebe es durchaus Möglichkeiten, das zu ändern.
Gericht: Kommt auf Austausch von Argumenten an
Entscheidend für die verfassungsrechtliche Bewertung sei, ob im Gesetzgebungsverfahren eine Willensbildung im Parlament möglich gewesen sei, betonte Richterin Kaufhold. «Wie schnell ein Verfahren durchgeführt wird, kann hierbei eine Rolle spielen.» Es komme aber vor allem darauf an, ob der Austausch von Argumenten und Gegenargumenten basierend auf einer gemeinsamen Diskussionsgrundlage möglich war.
Heilmann konnte das Gericht nicht davon überzeugen, dass er durch das damalige Verfahren zum Heizungsgesetz in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt wurde. So habe er etwa keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass ihm Informationen vorenthalten worden seien, sagte Kaufhold. «Es ist insbesondere nicht erkennbar, welche Informationen die Bundesregierung nicht mit ihm geteilt haben soll, obwohl sie ihr vorlagen und obwohl sie anderen Abgeordneten zur Verfügung gestellt wurden.»
Das Urteil bestätigt aus Sicht des SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Fechner, dass «die Ampel damals alles richtig gemacht hat». Die Opposition sei informiert gewesen. «Wir konnten zügig, zugegeben, aber auch gründlich beraten. Insofern freuen wir uns sehr über dieses Urteil.» Es sollte aber Anlass sein, auch künftig darauf zu achten, dass die Opposition frühzeitig informiert ist. «Gerade von der Unionsfraktion, die Heilmanns Vortrag - damals noch in der Opposition - mitgetragen hat, erwarten wir, dass allen Abgeordneten eine intensive inhaltliche Befassung ermöglicht wird, erklärte Irene Mihalic (Grüne).
Entsprechend mahnte auch Marc Bernhard für die AfD-Fraktion: «Diese Karlsruher Entscheidung darf kein Freibrief für die Regierung und die Bundestagsmehrheit werden, zukünftig Gesetze einfach im Hauruck-Verfahren durchzusetzen.» Der Bundestag müsse stets und ohne Ausnahmen seine Kontroll- und Mitwirkungsrechte uneingeschränkt wahrnehmen können.
Eilantrag war 2023 erfolgreich
Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Die damalige Regierung aus SPD, FDP und Grünen wollte das Gesetz 2023 kurz vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag bringen. Noch wenige Tage vor der geplanten Abstimmung legten die Koalitionäre umfangreiche Änderungen vor.
Heilmann ging das zu schnell. Er reichte in Karlsruhe einen Eilantrag ein - mit Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht untersagte die Verabschiedung vor der Sommerpause. Das Heizungsgesetz wurde knapp zwei Monate später im Bundestag verabschiedet und trat Anfang 2024 in Kraft.
In Karlsruhe ging es nun um das Hauptsacheverfahren zu Heilmanns Klage. Der Senat befand am Donnerstag einstimmig, dass diese unzulässig sei.
Dass das Hauptverfahren anders ausging als der Eilantrag vor drei Jahren, möge auf den ersten Blick überraschen, sagte Kaufhold bei der Verkündung. Im Eilverfahren habe Heilmann aber nur darlegen müssen, dass ihm die Ausübung seiner Mitwirkungsrechte bis zur Klage in Karlsruhe nicht möglich gewesen sei und er bis dahin keine Gelegenheit gehabt habe, vom Beratungsgegenstand Kenntnis zu nehmen. «Im Hauptsacheverfahren ist hingegen auf das Gesetzgebungsverfahren insgesamt abzustellen und zu fragen, ob die Verfahrensgestaltung parlamentarische Beratungen gar nicht ermöglicht hat.»
Thema bleibt
Wie aktuell das Thema nach wie vor ist, wurde erst kürzlich wieder deutlich: Vor der diesjährigen parlamentarischen Sommerpause hatten zwei Abgeordnete von Grünen und Linke sich mit einer ähnlichen Begründung wie Heilmann damals gegen die Verabschiedung des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung gewandt. Die Antragssteller kritisierten, dass die schwarz-rote Koalition noch wenige Tage vor der geplanten Abstimmung Änderungsanträge in einem Dokument mit 278 Seiten vorgelegt hatten. Ihre Eilanträge verwarf das Gericht allerdings.
Die Verfahren zeigten, «wie aktuell und drängend weiterhin die Frage ist, ob die Verfassung eine "Höchstgeschwindigkeit" für Gesetzgebungsverfahren vorgibt», sagte Kaufhold. Eine Frage, die das Gericht jetzt verneint hat.