Oberhausen: Entgeltordnung Verpflegung in Kindertagespflege

Radio Oberhausen

Oberhausen: Entgeltordnung Verpflegung in Kindertagespflege

Der Rat der Stadt hat die Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Oberhausen mit Wirkung zum 01.08.2026 beschlossen.

© Julia Tillmann/FUNKE Foto Services

Jedes Kind, dass mit einem 45 Stunden-Vertrag betreut wird, bekommt täglich eine warme Mittagsmahlzeit. Der Träger der Kindertageseinrichtung kann ein Entgelt für Mahlzeiten verlangen, was bedeutet, dass die Träger von Kindertageseinrichtungen ihre Kosten für die Mittagsverpflegung vollständig durch Entgelte refinanzieren dürfen. Ab dem 01.08.2026 kostet das Mittagessen nun 7,55 Euro pro Mahlzeit. Bisher war es rund 25 Cent teurer. Bisher müssen Eltern 2,90 pro Essen selber Zahlen. Zeitnah wird der Betrag auf 3.94 Euro erhöhen. Das bedeutet, dass Eltern rund 50 Prozent der Kosten für das Mittagessen der Kinder selber übernehmen müssen. Monatlich müssen die Eltern also 68 Euro für das Mittagessen in der Kindertagespflege zahlen. Alles Weitere beschließt der Rat jährlich.